Wir haben ein paar Grundregeln in den Nutzungsbedingungen zusammengefasst, die auf der Hundewiese beachtet werden müssen. Einfach „nur laufen lassen“ geht leider nicht.
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für das umzäunte Gelände Hundetreff Hallbergmoos und dienen dem Miteinander sowie dem Schutz der Hunde und Menschen. Mit dem Betreten der Wiese erklärt sich jeder Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
I. Art und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten, Vorbehalt von Änderungen
1. Der Verein bietet den Nutzern eine ca. 1000 Quadratmeter große, abgeschlossene und eingezäunte Wiese, die in den Sommermonaten regelmäßig gemäht wird. Hunde können hier freien Auslauf genießen, mit anderen Hunden Kontakt haben oder trainiert werden. Eine Aufsicht durch den Verein findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Wiese Löcher, Erhebungen, Wurzeln oder Bodenunebenheiten vorhanden sein können. Diese können durch Laub, Dreck oder Schnee verdeckt sein. Zu beachten ist auch, dass bei Regen oder Schnee eine erhöhte Rutschgefahr für Mensch und Hund besteht. Die Wiese wird nicht von Laub und Schnee geräumt.
- Die Nutzung der Wiese ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten.
- Die Weitergabe der Zugangsdaten für den Buchungskalender sowie des Codes für das Zahlenschloss sind strikt untersagt.
- Es sind bis zu sechs Hunde gleichzeitig auf der Hundewiese erlaubt.
- Die Nutzung der Hundewiese muss über das online Buchungsportal angemeldet werden.
2. Das an die Hundewiese angrenzende Grundstück (Wiese) befindet sich in Privatbesitz und darf nicht überquert werden.
3. Öffnungs- und Ruhezeiten:
April bis Oktober 7:00 bis 21:00 Uhr
November bis März 8:00 bis 20:00 Uhr
Ruhezeit 12:00 bis 14:00 Uhr
4. Bei Dunkelheit muss die Wiese verlassen werden, da derzeit keine Beleuchtung besteht.
5. Ein Anspruch auf Einlass bzw. Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
6. Autos müssen auf den Parkplätzen des Sportparks abgestellt werden, um Beeinträchtigungen der Anwohner zu vermeiden.
7. Der Verein behält sich vor, den Zugang zur Wiese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder aus sonstigen wichtigen, vom Verein nicht zu vertretenden Gründen (z. B. amtliche Unwetterwarnung, höhere Gewalt, Wartungsarbeiten) zu schließen. Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des Vereins vorliegt, ausgeschlossen.
II. Zugangsvoraussetzungen
1. Hunde müssen über die erforderlichen Impfungen verfügen, d. h. über einen den aktuellen veterinärmedizinischen Leitlinien entsprechenden ausreichenden Impfschutz, insbesondere gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parovirose und ggf. Tollwut. Sie müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Hunde mit Durchfall jeder Art dürfen die Wiese wegen Ansteckungsgefahr nicht nutzen. Der Nutzer muss auf Nachfrage einen aktuellen Impfpass vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Für Schäden, die durch Parasitenbefall oder ansteckende Krankheiten verursacht werden, haftet der Hundehalter.
2. Der Nutzer muss auf Nachfrage eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen können und versichert mit dem Betreten der Wiese, im Besitz einer solchen Haftpflichtversicherung zu sein. Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der Hundehalter in vollem Umfang für entstandene Schäden.
3. Läufige Hündinnen dürfen das Gelände nicht betreten. Der Verein übernimmt im Falle eines Deckaktes keine Haftung.
4. Die Hunde müssen im gemeinsamen Freilauf mit anderen Hunden sozialverträglich sein. Sollte hier (noch) ein Manko bestehen, vielleicht aus Unsicherheit oder weil der Hund nicht an unbekannte Hunde gewöhnt ist, muss der Hund in allseitigem Interesse entsprechend gesichert sein (z. B. Maulkorb o.ä.).
5. Hunde nach Kategorie 1 und 2 der Bayerischen Kampfhundeverordnung sind von der Nutzung ausgeschlossen.
6. Die Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, durch welches Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können, führen zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung. Dies betrifft z.B. Elektroreizgeräte, Maulschlaufen, Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Zug-Stopp, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen oder der Nierengegend.
7. Die Anwendung von Erziehungsmethoden, die z. B. auf Schreck- oder Schmerzreiz setzen, führen zum sofortigen Ausschluss.
Dies betrifft
– Erziehungshalsbänder mit automatischem Auslöser (z.B. Sprüh-Halsbänder)
– das gezielte Anspritzen von Hunden mit Wasser oder das Werfen von Gegenständen auf oder neben Hund mit dem Zweck, das gezeigte Verhalten zu unterbrechen
– einschüchternde Maßnahmen gegenüber Hunden (wie z.B. Anschreien oder Bedrohung durch Körpersprache)
– Körperliche Handlungen, die bewusst erschrecken oder schmerzen (wie z.B. Kneifen)
8. Kinder und Jugendliche dürfen die Hundewiese aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson betreten, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer des Aufenthalts übertragen wurde. Ihnen obliegt die alleinige Aufsichtspflicht (Eltern haften für ihre Kinder). Der Verein übernimmt keine Verantwortung.
III. Verhalten auf der Wiese
Der Verein erwartet von allen Nutzern einen angemessenen und respektvollen Umgang miteinander.
1. Aggressives Verhalten von Menschen wird vom Verein nicht geduldet und führt zu einem sofortigen Platzverweis, welcher je nach Schwere des Falls zu einem befristeten oder endgültigen Wiesenverbot führen kann. Hierzu zählen etwa verbale Attacken, körperliche Übergriffe oder aggressives Verhalten gegenüber dem eigenen oder fremden Hund. Diesbezügliche Beobachtungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
2. Das Gelände ist umzäunt und bietet einen gewissen Schutzraum für Hunde. Es wird aber keine Garantie vor Ausbruch und Weglaufen der Tiere gegeben.
3. Jeder Nutzer ist verantwortlich dafür, dass das Gelände ordentlich verlassen wird. Hundekot ist in dem dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen, sonstiger Müll muss wieder mit nach Hause genommen werden. An der Innenseite neben dem Tor ist der Schlüssel für beide Abfallbehälter befestigt, der Austausch und die Entsorgung werden nicht von der Gemeinde erledigt, das ist Aufgabe aller Mitglieder. Ersatzbeutel befinden sich in den Behältern.
Sind die Wasserkanister (fast) leer, wir dies mit der Kennzeichnung ?! als wichtige Info in die WhatsApp Gruppe gestellt. Auf die Wasserversorgung ist Aufgabe aller Mitglieder. Beim Verlassen der Wiese wird der Trinknapf ausgeleert und an der Station aufgehängt.
Glasflaschen sind absolut verboten.
4. Schlepp- sowie Flexileinen auf der Wiese sind wegen der Verletzungsgefahr ausdrücklich untersagt.
5. Buddeln auf dem Gelände ist wegen der hohen Verletzungsgefahr zu unterbinden. Jeder Nutzer wird gebeten, vorhandene Löcher aufzufüllen, auch wenn sie nicht der eigene Hund verursacht hat.
5. Die Hunde dürfen auf der Wiese nicht gefüttert oder mit „Leckerlies“ belohnt werden, um keinen Neid hervorzurufen und Beutestreitigkeiten zu vermeiden. Das gilt nicht, wenn man alleine auf der Wiese ist.
6. Spielzeug darf nur verwendet werden, wenn keine anderen Hunde anwesend sind und ist unbedingt wieder mitzunehmen. Es befindet sich eine Kiste mit Spielzeug auf der Hundewiese, Spielzeug, welches entnommen wird, muss dringend vor dem Verlassen der Wiese wieder zurückgelegt werden. Die Kiste ist wieder zu verschließen.
7. Jeder Nutzer hat die Aufsichtspflicht über sein Tier. Er ist verpflichtet, seinen Hund über den gesamten Besuchszeitraum im Auge zu haben und im Bedarfsfall frühzeitig einzugreifen. Die Grundsätze tierschutzgerechten Verhaltens sowie einer gewaltfreien Hundeerziehung sind dabei jederzeit einzuhalten. Übermäßig lang anhaltendes, lautes Bellen ist aus Rücksicht auf die Anwohner zu unterbinden.
8. Löcher im Zaun oder andere Beschädigungen sind dem Verein umgehend zu melden.
IV. Haftung und Haftungsausschluss
1. Der Verein trifft regelmäßig die notwendigen Vorkehrungen, um Gefahrenquellen auf der Wiese zu vermeiden und zu beseitigen. Er haftet für einen Schaden, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vereins oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vereins beruht. Für Personenschäden haftet der Verein nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Haftung des Vereins wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel des umzäunten Geländes oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel, die Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung und Ersatzpflichten nach außervertraglichen Haftungsregeln, z. B. nach § 823 BGB.
2. Das Gelände ist umzäunt und bietet einen gewissen Schutzraum für Hunde. Es wird aber keine Garantie vor Ausbruch und Weglaufen der Tiere gegeben.
3. Soweit ein Verstoß gegen die unter Ziff. I bis III aufgeführten Voraussetzungen und Obliegenheiten des Nutzers die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch ihn ausschließt oder einschränkt, sind Ansprüche gegen den Verein ausgeschlossen, soweit für auftretende Beeinträchtigungen nicht die Verletzung von Pflichten des Vereins ursächlich oder mitursächlich sind.
4. Soweit der Nutzer durch Verletzung der vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten die vertragsgemäße Nutzung der Hundewiese und/oder sich oder andere Nutzer und/oder Dritte erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, ist der Verein berechtigt, den Nutzer nach den Bestimmungen von Ziff. V. von der Nutzung der Hundewiese auszuschließen.
5. Schäden am Eigentum des Vereins durch den Hund hat der Tierhalter zu tragen. Für Schäden, die der Hund an Dritten (Hunden, Menschen oder Sachen) verursacht, haftet der Eigentümer des Tieres. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Schaden, der einem Dritten durch den Hund entstanden ist, verschuldensunabhängig zu ersetzen. Falls es zu Verletzungen bzw. Schäden gekommen ist, so sind die Kontaktdaten der Beteiligten vor Verlassen der Hundewiese zwingend auszutauschen.
V. Ausschluss von Nutzern und Folgen von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen
Nutzer, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Hundewiese stören und sich nicht an die Nutzungsbedingungen des Vereins halten, können ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann je nach Schwere des Verstoßes zu einem befristeten oder endgültigen Wiesenverbot führen.
VI. Sicherheitshinweis
Es kommt leider immer wieder vor, dass auf bei Hundehaltern beliebten Wegen und Plätzen Hunde-Giftköder ausgelegt werden. Zwar ist das Gelände umzäunt und abgeschlossen, es kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass derartige Giftköder auf das Gelände gelangen. Beim Fund eines Köders gilt folgende mit der Polizeiinspektion Neufahrn abgesprochene Vorgehensweise: Der Köder wird nicht entsorgt, sondern an seinem Platz belassen und die Polizei telefonisch informiert (08165/95100). Diese sichert den Köder, bringt ihn zur toxikologischen Bestimmung und veröffentlicht ggf. offizielle Warnungen. Die Nutzer müssen jeden Fun unverzüglich in die Hundetreff WhatsApp Gruppe mit der Kennzeichnung ?! melden.
Stand: März 2024
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